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Geldauflagen / Bußgelder für die DLRG Stadtverband Cottbus e.V.

Mit dieser Internetseite möchten wir Strafrichter, Staatsanwälte und Strafverteidiger über unsere Arbeit und unseren Umgang mit Geldauflagen und Bußgeldern informieren. Die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft Stadtverband Cottbus e.V. ist Teil der größten Wasserrettungsorganisation der Welt. Unsere Kernaufgabe ist die Bekämpfung des Ertrinkungstodes. Dies erreichen wir einerseits durch präventive Maßnahmen, indem wir z.B. Kindern und Erwachsenen das Schwimmen und Retten beibringen oder die Bevölkerung über Gefahren im und am Wasser aufklären. Andererseits sind in den Sommermonaten (Mai-September) ehrenamtliche Rettungsschwimmerinnen und Rettungsschwimmer auf unseren Wasserrettungsstationen für die Bevölkerung im Einsatz.

Die DLRG Stadtverband Cottbus e.V. bekommt durch viele Richter und Rechtsentscheide Bußgelder zugewiesen. Dafür sind wir sehr dankbar, denn wir können unsere gemeinnützigen Aufgaben nur mit Hilfe von Spenden und Zuweisungen erfüllen. Die DLRG Stadtverband Cottbus e.V. ist mit Bescheid vom 21.07.2011 vom Finanzamt für Körperschaften I, StNr. 056/14004357 von der Körperschaftssteuer und der Gewerbesteuer befreit. Unsere Geschäftsstelle schickt Ihnen gerne Vordrucke von Überweisungsträgern zu, die bereits mit der Adresse und dem Konto der DLRG Stadtverband Cottbus e.V. versehen sind und auf denen direkt das Aktenzeichen vermerkt werden kann. Selbstverständlich erstellen wir für Geldauflagen / Bußgelder keine Zuwendungsbescheinigungen für den Zahlungspflichtigen und informieren Sie sofort über den Geldeingang.

Bei Geldauflagen legen Sie bitte folgende Daten zugrunde:

Empfänger:
Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft
Stadtverband Cottbus e.V.
Deffkestraße 17
03044 Cottbus
Kontoverbindung:
VR Bank Lausitz e.G.
IBAN: DE52 1806 2678 0000 1591 23
BIC: GENODEF1FWA

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