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Teilnahmebedingungen

 

Anmeldeverfahren

  1. Anmeldeadresse
  2. Teilnahmevoraussetzungen
  3. Teilnehmerbeitrag
  4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen
  5. Rückgabe oder Stornierung von Lehrgangsplätzen
  6. Lehrgangsänderungen

 

Organisatorische Hinweise

  1. Lehrgangszeitraum und Veranstaltungsort
  2. Unterbringung/Verpflegung
  3. Spezielle Unterbringungswünsche
  4. Teilnahme und Lizenzierung
  5. An- und Abreise, Fahrtkostenzuschuss
  6. Selbsterklärung zum Gesundheitszustand
  7. Foto- und Videofreigabe
  8. Versicherung
  9. Verhaltensregeln

 

 

Anmeldeverfahren

Die Anmeldung kann nur online auf der Lehrgangsseite erfolgen.

Eine Anmeldung kann nur für vollständig ausgefüllte Formulare bearbeitet werden.

Die eingegebenen Daten werden zum Zweck der Lehrgangsorganisation und -kommunikation DLRG-intern gespeichert. Eine Weitergabe der Daten an Dritte außerhalb der DLRG ist ausgeschlossen.

 

1. Anmeldeadresse

Sie können sich in dem Formular auf folgender Internetseite für die Lehrgänge anmelden: http://bez-cottbus.dlrg.de/lernen/lehrgangsanmeldung.html.

Für Ihre eventuell auftretenden Fragen stehen wir gerne zur Verfügung:
per E-Mail: tl.ausbildung@bez-cottbus.dlrg.de
per Telefon: 01577/5160417
(Dario Lembcke).

 

2. Teilnahmevoraussetzungen

Da die Teilnahme an einem Lehrgang an bestimmte Voraussetzungen (siehe Ausschreibung bzw. Prüfungsordnung) gebunden ist, erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung zum Lehrgang, dass er die geforderten Voraussetzungen erfüllt. Die Nachweise dazu sind zu Beginn des Lehrgangs im Original vorzulegen. Sollten die Teilnahmevoraussetzungen zu Lehrgangsbeginn nicht nachgewiesen werden können, kann die Zulassung zum Lehrgang widerrufen werden und der Teilnehmer ist zur Zahlung der Stornokosten verpflichtet. Bei Teilnahme an weiteren Lehrgängen sind die Teilnahmevoraussetzungen erneut nachzuweisen.

Des Weiteren erklärt der Teilnehmer mit seiner Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die im Lehrgang enthaltenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen. In einigen Lehrgängen wird darüber hinaus eine „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“ bzw. eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung verlangt (siehe Abschnitt „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“).

Sollten der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten während des Lehrgangs erhebliche Zweifel an der Art und Weise der Erfüllung von Übungsaufgaben erlangen, dürfen sie sich die in der Lehrgangsausschreibung geforderten Voraussetzungen (z.B. Rettungsfähigkeit eines Teilnehmers) stichprobenweise demonstrieren lassen.

Sollte diese Demonstration verweigert werden, oder erfüllt der Teilnehmer die gestellte Übungsaufgabe nicht, so dürfen der Lehrgangsleiter bzw. die Referenten aus Haftungsgründen den Teilnehmer von einzelnen Übungen oder dem gesamten Lehrgang ausschließen, um eine Gefährdung des Teilnehmers abzuwenden. Lehrgangsteile, die durch den Teilnehmer nicht erfüllt wurden, sind auf der Teilnahmebescheinigung vom Lehrgangsleiter zu streichen. In diesen Fällen wird die Teilnahmegebühr weder teilweise noch komplett erstattet.

Sollte ein Teilnehmer auf Grund von gesundheitlichen Einschränkungen während des Lehrgangs Teile der Theorie oder der Praxis nicht absolvieren können, wird die Teilnahmegebühr nicht erstattet. Sofern konkrete Lehrgangsinhalte bzw. Seminarumfänge zur Erreichung einer bestimmten Qualifikation vorgeschrieben sind, führen nicht wahrgenommene oder nicht erfüllte Lehrgangsinhalte zu einer Zurückweisung der Ausstellung von Lizenzen oder deren Verlängerung.

Das Lehrgangsangebot richtet sich vorrangig an Mitglieder der DLRG SV Cottbus e.V., es können aber auch Mitglieder anderer Gliederungen sowie externe Personen teilnehmen. Sollte keine DLRG -Mitgliedschaft vorliegen, so müssen vergleichbare fachliche Voraussetzungen nachgewiesen werden, sowie der volle Teilnehmerbeitrag gezahlt werden.

Die Altersbeschränkung der Lehrgänge ist der entsprechenden Prüfungsordnung zu entnehmen. Bei Teilnehmern, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, kann die Lehrgangsteilnahme nur erfolgen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.

 

3. Teilnehmerbeitrag

Der Teilnehmerbeitrag ist entsprechend der Ausschreibung zu entrichten. Mitglieder, die ihren Mitgliedsverpflichtungen nicht nachgekommen sind (z.B. Beitragszahlung), gelten in finanzieller Hinsicht als externe Teilnehmer.

Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein, sofern dies nicht anders in der Ausschreibung angegeben ist.

Zahlungsmöglichkeiten:

  1. Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag nach Erhalt der Lehrgangseinladung (wenn nicht anders in der Ausschreibung bzw. Einladung angegeben) auf das Konto des
                  DLRG Stadtverband Cottbus e. V.
                  Kreditinstitut: VR Bank Lausitz e.G.
                  IBAN: DE52 1806 2678 0000 1591 23
                  BIC/SWIFT: GENODEF1FWA
                  Verwendungszweck: Name + Lehrgangsnummer + Lehrgangsname

    Wenn diese Angaben nicht vollständig sind, kann der Teilnehmerbeitrag nicht ordnungsgemäß zugeordnet werden.
     
  2. Sie zahlen den Teilnehmerbeitrag bar am ersten Lehrgangstag.

 

4. Zusage/Absage von Lehrgangsplätzen

Die Anmeldungen zum Lehrgang werden entsprechend der verfügbaren Lehrgangsplätze nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Ein Rechtsanspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Eingegangene Anmeldungen werden per E-Mail bestätigt. Darin enthalten sind ggf. Hinweise auf noch zu erbringende Teilnahmevoraussetzungen. Sollten noch Lehrgangsplätze frei sein, so wird der Interessent in die Teilnehmerliste aufgenommen, andernfalls auf die Warteliste gesetzt. Eine endgültige Bestätigung und Zulassung zum Lehrgang erfolgt erst nach Meldeschluss. Die künftigen Teilnehmer des Lehrgangs erhalten nach Meldeschluss eine Einladung mit weiteren organisatorischen Hinweisen. Sollte die maximale Teilnehmerzahl erreicht sein, erhalten alle Personen auf der Warteliste eine Absage.

 

5. Rücktritt oder Stornierung von Lehrgangsplätzen

Tritt der Teilnehmer bis Meldeschluss durch schriftliche Erklärung von der Anmeldung zurück, wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,- € berechnet. Erfolgt der Rücktritt zwischen Meldeschluss und Lehrgangsbeginn, wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 100 % der Lehrgangsgebühr berechnet.

Stornogebühren fallen nicht an, wenn eine Abmeldung auf Grund eines ärztlichen Attestes erfolgt. Für diesen Fall des Rücktritts wird eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 10,- € berechnet.

 

Rücktrittsregeln im Überblick
 bis Meldeschlussnach Meldeschluss
AbmeldungVerwaltungsgebühr:
10,- €
Stornogebühr:
100 % der Lehrgangsgebühr
Abmeldung mit ärztlichem AttestVerwaltungsgebühr:
10,- €
Verwaltungsgebühr:
10,- €
Nichterscheinen ohne Abmeldung-Stornogebühr:
100 % der Lehrgangsgebühr

 

6. Lehrgangsänderungen

Der Veranstalter ist berechtigt Lehrgänge abzusagen, Termine zu ändern oder den Lehrgangsort zu verlagern. Angemeldete Teilnehmer werden darüber per E-Mail informiert. Es besteht ein Anspruch auf Erstattung des Teilnehmerbeitrags. Wird der Lehrgang abgesagt, werden bereits geleistete Zahlungen automatisch zurückerstattet. Es besteht kein Anspruch darauf, dass die Veranstaltung durch die angekündigten Referenten abgehalten wird.

 

 

Organisatorische Hinweise

1. Lehrgangszeitraum und Veranstaltungsort

Lehrgangsbeginn, -dauer, -ende und -ort sind der Lehrgangsausschreibung zu entnehmen.

 

2. Unterbringung/Verpflegung

Grundsätzlich werden keine Verpflegung und keine Unterkunft gestellt. Im Teilnehmerbeitrag sind enthalten:

  • Lehrgangsteilnahme und mögliche anfallende Eintrittsgelder
  • eventuelle lehrgangsbegleitende Unterlagen (sofern nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass diese erworben werden müssen)
  • wenn in der Ausschreibung ausdrücklich vermerkt:
    • Vollverpflegung – auf Wunsch auch vegetarisch (bei Lehrgangsanmeldung anzugeben)
    • Unterbringung

 

3. Spezielle Unterbringungswünsche

Bei den Lehrgängen steht die Aus-, Fort- oder Weiterbildung interessierter Lehrgangsteilnehmer, die sich auf spezielle Bildungs- und Lerninhalte für ihre ehrenamtliche Arbeit konzentrieren wollen, im Mittelpunkt. Diese Konzentration erfordert möglichst optimale Rahmenbedingungen.

In diesem Zusammenhang bitten wir um Verständnis, dass ein Mitbringen betreuungspflichtiger Kinder zu den Lehrgängen nicht möglich ist.

Sollte der Wunsch bestehen, Ehepartner oder Freunde mitzubringen, so ist dies grundsätzlich nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Bettenkapazität für Lehrgangsteilnehmer kostenpflichtig und nach Absprache mit dem Technischen Leiter Ausbildung möglich.

Das Mitbringen von Haustieren zur Übernachtung ist nicht gestattet.

 

4. Teilnahme und Lizenzierung

Jeder Teilnehmer erhält nach erfolgreichem Abschluss des gesamten Lehrgangs eine Teilnahmebescheinigung. Sollten sich aus der Teilnahme am Lehrgang Möglichkeiten einer Lizenzverlängerung ergeben, sind diese durch die lizenzgebende Gliederung bzw. den Landesverband oder den Bundesverband zu bescheinigen.

 

5. An- und Abreise, Fahrtkostenzuschuss

Es werden durch den DLRG Stadtverband Cottbus e.V. keine Fahrtkosten erstattet. Die An- und Abreise erfolgen auf eigene Verantwortung.

 

6. Selbsterklärung zum Gesundheitszustand

Für einige Lehrgänge wird eine „Selbsterklärung zum Gesundheitszustand“ oder eine ärztliche Tauglichkeitsbescheinigung verlangt.

Der Teilnehmer erklärt, dass er ohne gesundheitliche Einschränkungen am Lehrgang teilnehmen kann. Änderungen des Gesundheitszustandes sind dem Lehrgangsleiter bzw. den Referenten unverzüglich mitzuteilen.

Die Angabe von Vorerkrankungen dient lediglich der Information der Referenten/Ausbilder, die diese ausschließlich im Rahmen des Lehrgangs verwenden und streng vertraulich behandeln. Bitte tragen Sie entsprechende Vorerkrankungen, bzw. alles was wir wissen sollten, im Feld Bemerkungen ein.

 

7. Foto- und Videofreigabe

Während des Lehrgangs können von den Teilnehmern Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden. Diese Aufnahmen werden zur Darstellung der Lehrgänge in den Medien sowie zur Benutzung für vereinsinterne Zwecke verwendet. Die Veröffentlichung der Aufnahmen benötigt daher im Regelfall keiner ausdrücklichen Einwilligung der fotografierten Person. Die Fotografen/Filmer sind dafür verantwortlich, dass die Persönlichkeitsrechte der aufgenommenen Personen gewahrt bleiben. Bei der Veröffentlichung der Aufnahmen können weder vom Fotografen/Filmer noch von den dargestellten Personen Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung erhoben werden.

Der DLRG Stadtverband Cottbus e.V. behält sich vor, während der Lehrgänge angefertigte Foto- und Videoaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Für darüberhinausgehende Anwendungen wird sich die DLRG mit der jeweils dargestellten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und §23 KunstUrhG notwendig ist. Zu den verbandsinternen Zwecken zählt ebenfalls die Publikation auf unserem Online-Auftritt und auf unserer Facebookseite.

Der Teilnehmer erklärt sich mit den oben genannten Veröffentlichungen einverstanden, sofern er nicht spätestens bei Veranstaltungsbeginn schriftlich widersprochen hat.

 

8. Versicherung

Die Teilnahme an Lehrgängen der DLRG ist durch die gesetzliche Unfallversicherung versichert. Seitens der DLRG Stadtverband Cottbus e.V. wird keine Haftung für Wertgegenstände übernommen.

 

9. Verhaltensregeln

Ein Missachten dieser Regeln kann unter Umständen zum Veranstaltungsausschluss führen.

  1. Den Anweisungen vom Veranstaltungsleiter und Referenten, sowie dem Personal der jeweiligen Ausbildungsstätte ist Folge zu leisten.
  2. Auf Verschlafen und/oder Unpünktlichkeit wird keine Rücksicht genommen.
  3. Verpasste Unterrichtseinheiten müssen selbstständig vor- bzw. nachgearbeitet werden und können unter Umständen zum Lehrgangsausschluss führen.
  4. Die Hausordnung der jeweiligen Ausbildungsstätte ist einzuhalten.
  5. Rauchen in Gebäuden und bei Arbeiten mit Rettungsgeräten/Ausbildungsmaterialien aller Art ist untersagt.
  6. Grundsätzlich ist der Alkoholkonsum während der Ausbildung untersagt.
  7. Illegale Drogen sind verboten.
  8. Rassistisches Gedankengut und Fremdenfeindlichkeit werden nicht toleriert.
  9. Es wird ein vorbildliches, höfliches und kompetentes Auftreten gegenüber Außenstehenden erwartet.
  10. Die Gruppenzugehörigkeit sollte durch entsprechende Einsatzkleidung oder ähnliches klar erkennbar sein.
  11. Der Jugendschutz ist stets einzuhalten.

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